Fehlt die Qualifikation im Team, bleibt nur, den Kunden an eine andere Werkstatt zu verweisen. Dabei steht weder ein Eingriff ins Hochvoltsystem noch eine Arbeit unter Spannung an. Schon das Rangieren in die Halle verlangt eine Unterweisung nach Stufe S. Spiegeltausch und Lackausbesserung zählen zu den Karosseriearbeiten, und dafür schreibt die DGUV Information 209-093 Stufe 1S vor.
Die DGUV 209-093 zieht klare Grenzen zwischen Bedienen, allgemeinen Servicearbeiten und Eingriffen ins Hochvoltsystem. So verteilen Sie Aufgaben in Ihrer E-Lkw-Werkstatt passend zur Qualifikation und bereiten die nötigen Unterweisungen vor.
Qualifikation nach Tätigkeit

Die DGUV Information 209-093 beschreibt die Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen. Unterschieden werden bei Serienfahrzeugen die Stufen S, 1S, 2S und 3S. Entscheidend sind die ausgeführten Arbeiten und die damit verbundenen elektrischen Gefährdungen.
Eine Sensibilisierte Person der Stufe S ist eine Person, die zu den Besonderheiten eines Hochvoltfahrzeugs unterwiesen wurde. Sie darf das Fahrzeug bestimmungsgemäß bedienen. Dazu gehören auch Tätigkeiten mit vergleichbarer elektrischer Gefährdung, etwa Laden oder Reinigen. Die Unterweisung muss zu den vorgesehenen Aufgaben und zum jeweiligen Fahrzeug passen.
Für die Annahme hängt die erforderliche Stufe damit vom tatsächlichen Auftrag ab. Wer das Fahrzeug übernimmt und auf den Stellplatz fährt, benötigt Stufe S. Wer anschließend Räder wechselt, braucht die Qualifikation für allgemeine Arbeiten nach Stufe 1S. Legen Sie diese Aufgabenverteilung bereits bei der Vorbereitung auf E-Lkw im Werkstattalltag fest.
Stufe S im Hofalltag
Annahme, Rangieren und Fahrzeugpflege
Stufe S richtet sich an Beschäftigte, die E-Lkw bedienen oder vergleichbare Tätigkeiten ausführen. Dazu zählen Fahrer, Serviceannahme, Hofpersonal und Fahrzeugpflege. Die Sensibilisierung kann der Unternehmer oder eine geeignete Person übernehmen, beispielsweise eine fachkundig unterwiesene Person.
Beim Rangieren müssen Beschäftigte die fahrzeugspezifischen Bedienelemente und Anzeigen kennen. Für das Laden brauchen sie eine Einweisung in die vorgesehene Ladevorrichtung. Hinzu kommen Hinweise zu Gefährdungen bei Unfällen, Beschädigungen, Bergung und Abschleppen. Zusätzliche Bedienelemente wie einen vorhandenen Not-Aus-Schalter müssen sie ebenfalls kennen.
Stufe S umfasst auch einfache Tätigkeiten mit vergleichbarer elektrischer Gefährdung. Beispiele sind Wischerblätter wechseln, Wischwasser auffüllen und bekannte Befüllanschlüsse nutzen. Daraus folgt keine allgemeine Freigabe für Wartungsarbeiten am E-Lkw.
Bei der Innenreinigung des Lkw und bei der Außenwäsche gelten die Herstellervorgaben. Alle Serviceklappen müssen während der Reinigung geschlossen bleiben. Hoher Wasserdruck kann Hochvoltkomponenten beschädigen. Besprechen Sie deshalb mit der Fahrzeugpflege, welche Reinigungsverfahren für das jeweilige Fahrzeug zulässig sind.
Stufe 1S beim Service
Allgemeine Arbeiten mit Grenzen
Die fachkundig unterwiesene Person, kurz FuP, darf allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchführen. Diese dürfen das Hochvoltsystem nicht unmittelbar betreffen. Typische Beispiele sind Radwechsel, Karosseriearbeiten wie der Tausch eines Außenspiegels sowie Arbeiten an konventionellen Bremsen, Lenkung und Achsen. Auch Arbeiten am konventionellen Bordnetz bis 30 Volt Wechselspannung beziehungsweise 60 Volt Gleichspannung gehören dazu.
Die Unterweisung muss eine Fachkundige Person Hochvolt, kurz FHV, durchführen. Ihr zeitlicher Umfang beträgt mindestens zwei Unterrichtseinheiten. Zu den Inhalten gehören elektrische Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie Lage und Kennzeichnung der Hochvoltkomponenten. Auch unzulässige Arbeiten und das Verhalten bei Unklarheiten müssen behandelt werden.
Für Servicetechniker ist diese Abgrenzung bei Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen entscheidend. Ein Bremsenauftrag kann Arbeiten neben Hochvoltkomponenten umfassen, etwa bei Radnabenmotoren. Vor Schweiß-, Bohr- oder Schleifarbeiten muss die Lage gefährdeter Komponenten bekannt sein.
Auch Klimaservice verlangt eine Prüfung des konkreten Arbeitsumfangs. Ein Eingriff an einem elektrisch betriebenen Hochvoltkompressor fällt außerhalb der allgemeinen Freigabe durch Stufe 1S. Bei unklarer Zuordnung stellen Beschäftigte die Arbeit ein und informieren die zuständige FHV. Beschädigte, geknickte oder gequetschte Hochvoltleitungen müssen sie ebenfalls melden.
Grenzen von 2S und 3S
Arbeiten am spannungsfreien System

Stufe 2S betrifft Arbeiten am Hochvoltsystem im spannungsfreien Zustand. Dazu gehören Instandsetzen, Austauschen, Ändern und Prüfen sowie Messungen des Isolationswiderstands. Solche Arbeiten erfolgen durch eine FHV oder unter deren Leitung und Aufsicht.
Die FHV muss den spannungsfreien Zustand nach den fünf Sicherheitsregeln und Herstellerangaben herstellen können. Berücksichtigen Sie diese Voraussetzung bei der Planung von Reparatur und Diagnose. Ein ausgeschaltetes Fahrzeug allein belegt den spannungsfreien Zustand des Hochvoltsystems nicht.
Ausbildungsnachweis: Wer die Ausbildung Kfz-Mechatronik mit Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik nach der Ausbildungsverordnung vom 14. Juni 2013 abgeschlossen hat, besitzt die Fachkunde nach Stufe 2S.
Prüfen Sie deshalb vorhandene Ausbildungsnachweise, bevor Sie weitere Qualifizierungen festlegen. Bei der Ausbildung im Nutzfahrzeugbetrieb müssen Sie zugleich den Ausbildungsstand und die zulässigen Aufgaben jedes Auszubildenden berücksichtigen.
Arbeiten unter Spannung
Stufe 3S qualifiziert für Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvoltkomponenten. Dazu können Fehlersuche und der Austausch unter Spannung stehender Bauteile gehören. Die Stufen S und 1S berechtigen zu solchen Eingriffen nicht. Auch eine Qualifikation nach Stufe 2S umfasst diese Arbeiten nicht automatisch.
Unterweisung und Nachweise
Wiederholung im Betrieb
Nach DGUV Vorschrift 1 § 4 muss die Unterweisung mindestens jährlich erfolgen und dokumentiert werden. Erforderlichenfalls ist sie früher zu wiederholen. ArbSchG § 12 verlangt Unterweisungen außerdem vor Tätigkeitsaufnahme bei Einstellung, Aufgabenwechsel oder Einführung neuer Arbeitsmittel beziehungsweise Technologien. Das betrifft auch neue Beschäftigte und Auszubildende vor ihrem ersten entsprechenden Einsatz.
Halten Sie Datum, Teilnehmer, unterweisende Person, Inhalte und behandelte Tätigkeitsgrenzen fest. Bewahren Sie Qualifikationsnachweise und Unterweisungsdokumentation auffindbar auf. In der Auftragsplanung sehen Sie dann auf einen Blick, wer welche Arbeiten übernehmen darf.
Mit vier Prüffragen können Sie den aktuellen Stand im Betrieb kontrollieren:
- Sind Annahme und Hofpersonal für ihre Tätigkeiten nach Stufe S dokumentiert unterwiesen?
- Sind Beschäftigte für Radwechsel und allgemeine Servicearbeiten nach Stufe 1S qualifiziert?
- Liegt die letzte Unterweisung weniger als zwölf Monate zurück?
- Werden neue Beschäftigte und Auszubildende vor ihrem ersten E-Lkw-Einsatz unterwiesen?
Nach einem Arbeitsunfall fragt die Berufsgenossenschaft nach der Unterweisung und ihrer Dokumentation. Wurde der Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften die Verantwortlichen nach SGB VII § 110 den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen.
Im Alltrucks Trainingsprogramm ist BHFM unser Kooperationspartner für die Hochvolt-Stufen S bis 3S. Für Annahme und Service bietet BHFM die Kombischulung S + 1S an: ein Termin für beide Stufen, bis zu 15 Teilnehmer in Stufe S und bis zu fünf in Stufe 1S. Jeder Teilnehmer legt einen Verständnistest ab und erhält ein Zertifikat. Mit einem festen Termin pro Jahr ist auch die jährliche Wiederholung geregelt.
Unsere Kooperation mit BHFM umfasst praxisorientierte Trainings am echten Nutzfahrzeug mit originalen Komponenten. Praxisstandort ist die Werkstatt Boeckels in Willich, ein Alltrucks-Partnerbetrieb. Verbinden Sie die Alltrucks Trainings mit Ihrer betrieblichen Organisation: Aufgaben zuordnen, Nachweise prüfen und den nächsten Unterweisungstermin festlegen. Buchbar sind die Trainings ganz einfach über das Alltrucks Trainingsportal.

